gerichtlich
Kurz erklärt
gerichtlich (Adjektiv) bedeutet: von einem/durch ein/vor (einem) Gericht[2] durchgeführt.
Bedeutung
- von einem/durch ein/vor (einem) Gericht[2] durchgeführt
- ein Gericht[2] betreffend
Beispielsätze
- In diesem Fall ist eine gerichtliche Auseinandersetzung unausweichlich.
Synonyme für gerichtlich
bei Gericht
Gegenteil
außergerichtlich
Steigerung
| Positiv | gerichtlich |
|---|
Wortfeld
Unterbegriffe
arbeitsgerichtlich, handelsgerichtlich, schiedsgerichtlich, strafgerichtlich, verfassungsgerichtlich
Redewendungen und typische Verbindungen
- ein Recht gerichtlich geltend machen (); jemanden gerichtlich belangen ()
- ein gerichtliches Urteil ()
Herkunft
Ableitung zum Substantiv Gericht mit dem Suffix (Derivatem) -lich
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Quellen: Bedeutungen, Lautschrift, Beispiele und Flexion nach Wiktionary (CC BY-SA 3.0, bearbeitet), Synonyme nach OpenThesaurus (LGPL), Häufigkeit nach wordfreq. Aussprache über die Sprachausgabe deines Geräts. Fehler melden über die Kontaktseite.