der Falschparker
Kurz erklärt
Falschparker (Substantiv) bedeutet: Autofahrer, der sein Auto an einer Stelle abstellt, an der es nicht erlaubt ist (beispielsweise im Parkverbot). Häufige Synonyme sind Parksünder.
Bedeutung
- Autofahrer, der sein Auto an einer Stelle abstellt, an der es nicht erlaubt ist (beispielsweise im Parkverbot)
Beispielsätze
- „Die meisten Falschparker zahlen fürs Abschleppen, um ihr Auto schnell wiederzubekommen - ein Mann aber wehrte sich gegen die nach seiner Ansicht zu hohe Forderung eines privaten Abschleppdienstes.“
Synonyme für Falschparker
Parksünder
Deklination
| Nominativ Singular | Falschparker |
|---|---|
| Nominativ Plural | Falschparker |
| Genitiv Singular | Falschparkers |
| Genitiv Plural | Falschparker |
| Dativ Singular | Falschparker |
| Dativ Plural | Falschparkern |
| Akkusativ Singular | Falschparker |
| Akkusativ Plural | Falschparker |
Wortfeld
Oberbegriffe
Parker, Verkehrssünder
Herkunft
Determinativkompositum aus falsch und Parker
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Quellen: Bedeutungen, Lautschrift, Beispiele und Flexion nach Wiktionary (CC BY-SA 3.0, bearbeitet), Synonyme nach OpenThesaurus (LGPL), Häufigkeit nach wordfreq. Aussprache über die Sprachausgabe deines Geräts. Fehler melden über die Kontaktseite.