die Erbsünde
Erbsünde (Substantiv) bedeutet: Christliche Theologie: der Unheilszustand des Menschen schlechthin, seine Sündhaftigkeit von Geburt an, herbeigeführt durch den Sündenfall Adams und Evas im Paradies. Häufige Synonyme sind Sündenfall, Konstruktionsfehler, Geburtsfehler.
Bedeutung
- Christliche Theologie: der Unheilszustand des Menschen schlechthin, seine Sündhaftigkeit von Geburt an, herbeigeführt durch den Sündenfall Adams und Evas im Paradies
Beispielsätze
- „Im heutigen liberalen Quäkertum hat die Erbsünde keine theologische Relevanz mehr.“
- „Was an der Erbsünde Sünde im eigentlichen Sinn ist, wird durch die Taufe beseitigt; die Folgen der Erbsünde bleiben: der leibliche Tod, Krankheiten und Mühsale und die Verwundung der menschlichen Natur.“
- „Die Methodisten waren der Überzeugung, die Ursache der Krankheit liege in der Erbsünde.“
Synonyme für Erbsünde
Deklination
| Nominativ Singular | Erbsünde |
|---|---|
| Nominativ Plural | - |
| Genitiv Singular | Erbsünde |
| Genitiv Plural | - |
| Dativ Singular | Erbsünde |
| Dativ Plural | - |
| Akkusativ Singular | Erbsünde |
| Akkusativ Plural | - |
Wortfeld
Oberbegriffe
Herkunft
mittelhochdeutsch erbesünde, Lehnübersetzung von lateinisch . Das Wort ist seit dem 13. Jahrhundert belegt. Strukturell: Determinativkompositum aus dem Stamm des Wortes Erbe und Sünde
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Reime auf Erbsünde
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