der Amtsvorgänger
Kurz erklärt
Amtsvorgänger (Substantiv) bedeutet: Person, die vor einer anderen ein öffentliches Amt innehatte. Häufige Synonyme sind Vorgänger, Antezessor.
Bedeutung
- Person, die vor einer anderen ein öffentliches Amt innehatte
Beispielsätze
- „Vor Van der Steur waren auch sein Amtsvorgänger und sein Staatssekretär vorzeitig aus dem Amt geschieden.“
Synonyme für Amtsvorgänger
VorgängerAntezessor
Gegenteil
Amtsinhaber, Amtsnachfolger
Deklination
| Nominativ Singular | Amtsvorgänger |
|---|---|
| Nominativ Plural | Amtsvorgänger |
| Genitiv Singular | Amtsvorgängers |
| Genitiv Plural | Amtsvorgänger |
| Dativ Singular | Amtsvorgänger |
| Dativ Plural | Amtsvorgängern |
| Akkusativ Singular | Amtsvorgänger |
| Akkusativ Plural | Amtsvorgänger |
Wortfeld
Oberbegriffe
Herkunft
Determinativkompositum aus Amt und Vorgänger mit dem Fugenelement -s
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Quellen: Bedeutungen, Lautschrift, Beispiele und Flexion nach Wiktionary (CC BY-SA 3.0, bearbeitet), Synonyme nach OpenThesaurus (LGPL), Häufigkeit nach wordfreq. Aussprache über die Sprachausgabe deines Geräts. Fehler melden über die Kontaktseite.