die Abschreibung
Kurz erklärt
Abschreibung (Substantiv) bedeutet: (Wirtschaft, Rechnungswesen) die Verringerung des Buchwerts von Sachanlagen aufgrund von Abnutzung, oder von Forderungen aufgrund von Uneinbringlichkeit. Häufige Synonyme sind Steuerabschreibung, Wertverminderung.
Bedeutung
- (Wirtschaft, Rechnungswesen) die Verringerung des Buchwerts von Sachanlagen aufgrund von Abnutzung, oder von Forderungen aufgrund von Uneinbringlichkeit
- (Wirtschaft, Steuer) Geltendmachung von mehrjährigen Kosten, die steuerbegünstigt sind
Beispielsätze
- Die Banken müssen wegen der Kreditkrise Abschreibungen vornehmen.
- Für die Anschaffung eines Computers als Arbeitsmittel kann man bei seiner Steuererklärung Abschreibungen geltend machen.
Synonyme für Abschreibung
SteuerabschreibungWertverminderung
Deklination
| Nominativ Singular | Abschreibung |
|---|---|
| Nominativ Plural | Abschreibungen |
| Genitiv Singular | Abschreibung |
| Genitiv Plural | Abschreibungen |
| Dativ Singular | Abschreibung |
| Dativ Plural | Abschreibungen |
| Akkusativ Singular | Abschreibung |
| Akkusativ Plural | Abschreibungen |
Wortfeld
Unterbegriffe
Sonderabschreibung, Teilwertabschreibung
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Quellen: Bedeutungen, Lautschrift, Beispiele und Flexion nach Wiktionary (CC BY-SA 3.0, bearbeitet), Synonyme nach OpenThesaurus (LGPL), Häufigkeit nach wordfreq. Aussprache über die Sprachausgabe deines Geräts. Fehler melden über die Kontaktseite.